Schrecksekunde für unseren Kunden Herrn Meyer. Sein USB-Stick, welchen er tagtäglich im Einsatz hat um seine Daten von A nach B zu bekommen wird zwar vom Computer erkannt. Aber er zeigt keinerlei Daten mehr an.
Glücklicherweise haben wir einen Trick auf Lager, wie man an in einem solchen Fall wieder an die Daten herankommen kann:
Im Grunde also ganz einfach. Wenn Ihnen der Tipp weiter geholfen hat und Sie in Zukunft über die neusten Tipps informiert bleiben möchten, dann tragen Sie sich doch kostenlos in unserem Newsletter rechts im Menü ein.
Ohne viele Worte… Morgen heißt es wieder früh Aufstehen. Ich freu mich auf Euch… 😉
Microsofts eingebautes Antivirenprogramm macht nicht unbedingt jeden Freude. Mal abgesehen davon, dass das Programm Schutztechnisch nicht wirklich erwähnenswert ist, klaut es dem System unnötig Ressourcen und kann im schlimmsten Fall sogar Probleme mit „echten“ Antivirenlösungen verursachen.
Aus diesen Gründen kann es Sinn machen, dieses Funktion zu deaktivieren. Wie das geht, erklären wir hier:
In der letzten Zeit schießen sogenannte Fake-Onlineshops wie Pilze im Wald aus dem Boden. Das Problem hierbei ist, dass die Shopbetreiber darauf abzielen an Ihr Geld heran zu kommen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. So passierte es auch Thomas K. Er war auf der Suche nach einem neuen Fernseher und stolperte über ein richtig gutes Angebot im Internet. „Das Gerät wurde 25 % preiswerter angeboten, wie in anderen Shops“, stellte Herr K. fest.
Nach der Bestellung und der Überweisung per Vorkasse tat sich anschließend nichts mehr. „Der Shop war 2 Wochen später einfach verschwunden. In Mails an den Betreiber wurde ich bis hierhin nur vertröstet, es gäbe Lieferschwierigkeiten. Nach 3 Wochen habe ich dann so langsam die Hoffnung aufgegeben und erstattete Anzeige bei der Polizei“, erzählte uns Herr K. von seinem Erlebnis. Das tragische Ende der Geschichte war, dass rund 800 € für unseren Kunden weg waren und die Polizei nicht an die Verantwortlichen rankommt.
Diese Geschichte veranlasst mich zu diesem Blogeintrag, denn es gibt einige Möglichkeiten, hier zu reagieren um sich solche Erlebnisse zu sparen.
Worauf sollten Sie beim Onlinekauf achten?
Der erste Blick in einem Onlineshop sollte das Impressum der Webseite sein. Das Impressum ist in Deutschland Pflicht. Dem Impressum sollten Sie folgende Daten entnehmen können:
Stimmt hier schon etwas nicht, dann sollte man überlegen, ob dies der richtige Händler ist.
Die Art der Zahlung ist wichtig
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zahlungsmöglichkeit im Shop. Sollte der Shop z.B. nur Kreditkartenzahlung anbieten, kann das für einen unseriösen Anbieter sprechen. Selbst nur Vorkasse durch überweisen kann ein Indiz sein. Die bessere Methode wäre hierbei Paypal. Über diesen Anbieter hat man die Möglichkeit, das Geld zurück zu fordern, da der Anbieter hier als Treuhänder arbeitet. Dies macht für unseriöse Anbieter keinen Sinn.
Eine Sache der Verschlüsselung
In einem Artikel der letzten Tage haben wir schon einmal auf die Verschlüsselung im Internet hingewiesen. Hier geht es um die sogenannte SSL-Verschlüsselung. Viele unseriöse Händler verzichten auf den Aufwand einer Verschlüsselung, da der Shop ja eh nicht wirklich lange am Netz bleiben soll. So kann eine fehlende Verschlüsselung schon ein Indiz auf ein Fakeshop sein. Spätetstens ab den Punkt wo Sie persönliche Daten eingeben, sollte die Seite eine Verschlüsselung bieten. Dies spricht nicht nur für einen pflichtbewussten Shopbetreiber, sondern verhindert auch das einfache auslesen der Daten durch Dritte.
Rechtschreibung und Grammatik
Wenn Sie einen Shop besuchen, der mehr Rechtschreibfehler beinhaltet, wie der Aufsatz eines Schülers aus der ersten Klasse, sollten Ihre Alarmglocken ebenfalls schrillen. Auch merkwürdige grammatische Formulierungen können hier ein Hinweis sein. Ein seriöser Shopbetreiber wird darauf achten, dass er seine Zielgruppe vernünftig gegenüber tritt. Hastige Übersetzungen durch den Google-Übersetzer zählen hier nicht zu…
Ein wenig etwas zu beachten gibt es schon, wenn man im Internet shoppen geht. Wenn Sie die Tipps aus dem Artikel beachten, dann haben Sie schon die meisten unseriösen Shops ausgesiebt. Ein kleiner Hinweis noch. Diese Tipps zählen nicht nur für Onlineshops. Auch ähnliche Anbieter wie z.B. ein Onlinecasino kann mit der Methode als unseriös entlarvt werden.
Das Netz bietet diverse Einkaufsmöglichkeiten und in vielen Fällen wird mit einem aggressiven Preis geworben. Dies macht gerade den Einzelhandel vor Ort zu schaffen. An dieser Stelle versuche ich mal einen objektiven Blick und die Vor- und Nachteile für den Kunden zusammen zu fassen.
Der Onlinekauf
Bequem von zu Hause mal eben etwas bestellen und dabei das Gefühl zu haben, wir haben ein Schnäppchen gemacht. Das sind die Aspekte, welche viele Verbraucher zum onlineshopping verleiten.
Die Vorteile, die für einen Onlinekauf sprechen sind in meinen Augen folgende:
Demgegenüber stehen folgende Nachteile:
Der Vor-Ort-Kauf
Natürlich hat der Einzelhandel seine Existenzberechtigung, schließlich gibt es auch hier gute Gründe, wieso man hier kaufen sollte.
Die Vorteile beim Händler um die Ecke:
Natürlich gibt es auch hier in meinen Augen Nachteile:
Unterm Strich ist es jedem selbst Überlassen, wo er seine Computerteile bezieht. Neben den augenscheinlichen Argumenten sollte man beachten, dass man mit der Unterstützung des Händlers vor-Ort auch dafür sorgt, eine Vielzahl an Möglichkeiten auf den Markt zu behalten. Was passieren kann, wenn die Vielzahl nicht mehr gegeben ist, konnte man am Beispiel eines Softwareriesen sehr gut sehen. Früher gab es zu einem PC in der Regel kostenlos ein Officeprogramm. Nachdem die Marktanteile der Firma die absolute Mehrheit hatten, kosten diese Programme nun recht viel Geld…
„Jetzt geht das Internet schon seit 3 Wochen nicht mehr, das kann doch nicht sein“, regt sich Renate F. auf: „Hätte ich das gewusst, ich hätte nie den Wechsel vorgenommen. Der neue Anbieter kriegt auch nichts gebacken!“ Solche enttäuschten Kunden sind leider bei uns der Alltag. Viele Kunden gehen hin und kündigen auf eigene Faust ihre Verträge und sitzen nun in der Falle.
Was Sie beachten sollten, damit Sie nicht die Erfahrung von Frau F. machen, wollen wir Ihnen nun aufzeigen:
Die Sache mit der Kündigungsfrist
Ein Blick in den Verträgen, genauer ins Kleingedruckte, kann hier aufklären. In der Regel muss man 3 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt haben, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Auch hier empfiehlt es sich nicht bis auf den letzten Tag der Kündigungsfrist zu warten, sondern sich rechtzeitig zu kümmern. Wäre doch Schade, wenn die Kündigung nicht akzeptiert wird, weil die Post ein Tag länger als gewohnt benötigt hat.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann der Vertrag ausläuft, kann ein Anruf auf der Kundendiensthotline hier weiter helfen. Hier können Sie Erfahren, wie die Kündigungsfristen sind und wann der Vertrag ausläuft.
Wenn Sie Ihren Anschluss wechseln wollen, dann sollten Sie die Kündigung aber nicht selbst vornehmen!
Der Wechsel zum anderen Anbieter
Unser Tipp beim Wechsel: Kündigen Sie nicht selbst! Das Warum ist auch schnell erklärt: Wenn Sie selbst Kündigen, kann es zu Verzögerungen kommen. Hierbei ist das Risiko recht hoch, dass Sie einige Tage auf Ihr Telefon und Internet verzichten müssen. Gerade beim Wechsel von einem großen deutschen Anbieter zum Mitbewerber hat unserer Erfahrung bzw. der Erfahrung unserer Kunden eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Internet einige Tage nicht mehr funktioniert. Ein Schelm der böses dabei denkt…
Dieses Problem können Sie umgehen, wenn Sie Ihren neuen Anbieter die Kündigung aussprechen lassen. Somit wird der Vertrag korrekt gekündigt, Sie können ohne Probleme Ihre alte Rufnummer behalten und der unschlagbare Vorteil dieser Methode: Der alte Anbieter ist verpflichtet, solange zu liefern, bis der neue soweit ist. Es gibt hier Urteile, dass maximal ein Tag ohne Internet zumutbar ist.
Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne mit unseren Know-How zur Seite, wenn Sie wechseln wollen und übernehmen auch gerne die erste Einrichtung des neuen Anschlusses bei Ihnen vor-Ort.
Vor einiger Zeit haben wir über die Stagefright-Lücke in Android berichtet. Das Fatale an der Lücke ist, dass die fast jeden Handy betrifft und einen Angriff zum Kinderspiel macht. Mit unseren Tipp konnten Sie die Gefahr minimieren.
Nun ist es Sicherheitsforschern gelungen eine weitere Lücke ausfindig zu machen. Auch diese Lücke betrifft nahezu alle Geräte.
Mit dieser Lücke kann der Angreifer ähnlich wie bei der ersten Stagefright-Lücke die Kontrolle des Gerätes übernehmen. Hierfür benötigt er lediglich eine manipulierte MP3 oder MP4 Datei. Dieses berichten die Experten von Zimperium in Ihren Block.
Aktuell ist aber noch kein Bericht darüber bekannt, dass die Lücke aktiv ausgenutzt wird. Google soll über die Lücke informiert sein. Leider haben wir, aber das Problem, dass die Handyhersteller sich meist sehr viel Zeit lassen, ein Update für die Handys zur Verfügung zu stellen, so dass auch hier wieder das Risiko beim Nutzer bleibt.
Dies zeigt auch mal wieder ganz deutlich: Eine Sicherheitssoftware für Androidtelefone ist genauso essentiell, wie für einen Windows-Computer.
Wir vertreten ja die Meinung, dass „kostenlos“ im Internet nahezu überall gelogen ist. Kostenlos im Internet heißt in vielen Fällen einfach nur: Wir wollen kein Geld.
Die Schattenwährung im Internet heißt ganz klar: Daten
Umso erstaunlicher finde ich die Tatsache, dass nun auch Anbieter von Sicherheitslösungen, welche uns eigentlich auch Datenmissbrauch schützen sollen, nun zu dieser Währung greifen. Vorreiter ist hier nun die Software von AVG.
Seit dem 15.10.2015 sind die Datenschutzeinstellung insofern angepasst worden, dass sich der Hersteller das Recht heraus nimmt, Daten auf unseren Rechner zu erfassen und diese für Werbezwecke zu vermarkten.
Zu diesem Daten gehört unter Anderem der Browserverlauf. Im Klartext: Welche Webseiten Sie aufgerufen haben und was Sie so gesucht haben. Die Zeit titelte zu dem Thema, dass sich Antivrensoftware nun wie Spyware benimmt.
Laut AVG soll man das Recht schon mit den alten Datenschutzbestimmungen gehabt haben, nur dass man dies jetzt noch einmal klar hervorgehoben hat und es nun auch umsetzen wolle. Allerdings soll die Software die Möglichkeit bieten, diese Funktion nachträglich abzuschalten.
Benutzer der kostenpflichtigen Versionen von AVG sind von der Änderung nicht betroffen. Hier werden keine Daten abgegriffen.Soweit ist das beurteilen kann, dürfte AVG nun der erste Antivirenhersteller sein, der diesen Weg geht. Mich würde es aber nicht wundern, wenn andere Hersteller hier gleich ziehen. Ob man dann noch von einem kostenlosen Basisschutz für den PC sprechen kann, bin ich mir nicht sicher…
In Vorträgen zeige ich immer gerne, wie einfach es die bösen Buben haben, sich zwischen den Computer und Internet zu schalten. wenn man in einem nicht ausreichend gesicherten Netzwerk befindet. Einer der häufigsten Fragen, die dann kommen gehen in die Richtung, woran kann ich so etwas erkennen.
In diesem kleinen Artikel möchte ich mal auf die Grundlagen eingehen. Das Thema ist recht komplex so, dass wir hier nur einen flüchtigen Blick drauf werfen können.
Da wir immer mehr privater Daten über das Internet verbreiten ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Daten nicht manipuliert werden können. Der Fachmann spricht hier von der Integrität. Im ersten Schritt kann hier eine Verschlüsselung via SSL weiterhelfen.
Was ist SSL?
SSL ist eine Verschlüsselungsmethode für z.B. Webseiten. Der Browser und der Server handeln ein Protokoll aus, über das verschlüsselt werden soll. Dann werden die Daten kodiert zwischen Server und Computer ausgetauscht. Ein mithören ist nicht so ohne weiteres möglich.
Jedoch kann ich, sofern ich es schaffe, die Daten über mein System laufen zu lassen (dies ist der Bestandteil meiner Vorträge in dem Bereich), die Verschlüsselung aufbrechen und mitzulesen. Um hier die Hürde so hoch wie möglich zu gestalten gibt es sogenannte Zertifikate. Solche Zertifikate müssen beantragt werden und werden von anderer Stelle geprüft und frei geschaltet. Fehlt ein solches Zertifikat, dann schlägt ein vernünftiger Browser Alarm und meldet, dass die Verbindung nicht vertrauenswürdig ist.
Woran erkenne ich, ob eine Webseite verschlüsselt ist?
Wenn Sie eine Webseite besuchen, zeigt der Browser an, ob diese Verschlüsselt arbeitet. Dies kann man z.B. an dem „https://“ vor der Adresse erkennen. Moderne Browser wie der Firefox zeigen dies auch optisch an (siehe Screenshot).
Wann sollte ich darauf achten?
Immer wenn Sie mit sensiblen Daten arbeiten, sollten Sie kontrollieren, ob die Seite auch verschlüsselt ist. Dies ist z.B. beim Onlinebanking oder Einkauf in einem Onlineshop der Fall.
Generell kann es nicht schaden, immer ein Blick auf die Verschlüsselung zu werfen, wenn Sie Login-Daten in eine Website eingeben sollen.
Sollte der Webbrowser beim Onlinebanking auf einmal melden, dass der Verbindung nicht vertraut wird, sollten Ihre Alarmglocken aufschreien. (Allerdings kann es was anderes sein, wenn man eine kleine private Seite besucht. Der Aufwand für die Zertifizierung wird von kleinen Seiten gerne umgangen. So wird kann es zu so einer Meldung kommen, weil der Betreiber z.B. sich die Kosten hierfür sparen, aber die Seite dennoch verschlüsselt übertragen möchte.)
Wieso ist HTTPS nicht gleich wirklich sicher?
Wie es bei jedem Antivirenprogramm keinen absoluten Schutz vor Viren gibt, gibt es auch Möglichkeiten z.B. über bestimmte Manipulationen in der Internetseite eine verschlüsselte Verbindung vorzugaukeln. Auch kann man als „Mann in der Mitte“ unter Umständen die Verschlüsselung aufbrechen. Schadsoftware auf den Computer kann ebenfalls in der Lage sein, hier mitzulesen und zu verfälschen.
An dieser Stelle kann man es einen Angreifer nur so schwer wie möglich machen. Im Prinzip ist es ähnlich wie der Einbrecher in der Wohnung. In der Regel bricht ein Einbrecher sein vorhaben nach kurzer Zeit ab, wenn er nicht in das Objekt kommt. So schaut es auch mit den meisten Netzwerkangriffen aus. Wenn die Hürden für den Angreifer zu hoch sind, dann ist es wahrscheinlich, dass sich der Angreifer ein weniger gesichertes Opfer sucht…
In unseren letzten Artikel sind wir ein wenig allgemein auf den Umgang mit Kindern und den neuen Medien eingegangen. Es gibt jedoch eine Gefahr, in der wir uns hier noch einmal mit einen speziellen Artikel kümmern wollen. Es geht um das sogenannte Cyber-Grooming.
Cyber-Grooming – was ist das?
Unter Cyber-Grooming versteht man das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel von sexuellen Kontakten (Cyber-Grooming heißt sinngemäß auf Deutsch Internet-Anbahnung). Im Prinzip erst einmal nichts wirklich schlimmes. In Deutschland wird dieser Begriff aber hauptsächlich für die Anbahnung an Minderjährige verwendet. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, bekommt der Begriff seine Brisanz..
Ja und? Mich betrifft es eh nicht!
Dieses Thema ist ein Tabuthema und ich glaube, allein mit dem Thema könnte ich eigene Websiten füllen. Deswegen kann ich hier nur einen kleinen Abriss zum Thema machen.
Aber erschreckend finde ich das Verhalten, welches einige Eltern an den Tag legen. Beobachten konnte ich dies auf diversen Veranstaltungen, in denen wir in Live-Vorträgen auf die Gefahren im Internet aufgeklärt haben. Im Prinzip kann jedes Kind, welches sich im Internet bewegt, Opfer von Cyber-Grooming werden.
Vor einiger Zeit habe ich mich wegen eines Vortrags zu dem Thema ein bisschen mehr mit das Thema Cyber-Grooming beschäftigt. Erschreckend an dieser Stelle war die Tatsache, dass ich innerhalb nicht einmal 60 Minuten mit einem Fakeprofil Kontakt mit entsprechenden Personen hatte – in einem Chat speziell für Kinder!
Innerhalb einiger Tage konnten wir einige Chatlogs mitschreiben, zum Teil mir wirklich erschreckenden Inhalt.
Wie läuft so ein Chat ab?
Unserer Erfahrung wird man ganz normal im Chat angesprochen und es kommt dann schnell zum Privatchat. Hier geht es auch ganz normal los und es wird versucht Vertrauen zum Opfer aufzubauen. Hier geht es um Hobbies, Schule, Eltern etc.
Im zweiten Schritt wird ausgelotet, ob das Opfer sich auch als Opfer eignet. Viele Täter versuchen langsam zu Ergründen, wie weit das Kind gehen wird. Einige Täter sind aber auch schmerzbefreit und fallen gleich mit der Tür ins Haus. In dieser Phase wird es teilweise recht konkret und der Täter fragt schon mal nach, ob er Fotos haben könnte, teilweise mit Anweisungen (Körperteil entblösst, sich an bestimmten Stellen streicheln etc.).
Der letzte Schritt wäre dann der Versuch, sich mit dem Opfer zu treffen. Spätestens hier haben wir den Kontakt abgebrochen und den Nutzer beim Chatbetreiber gemeldet.
Passend zu unseren Erfahrungen gab es im Fernsehen eine mehrteilige Serie, in der diese Chats durchgezogen wurden und auch das Treffen mit Hilfe eines Schauspielers zu Stande gekommen ist. Hier konnte man sehen, dass die Täter hier wirklich bis zum äußersten gehen wollen und hier nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein entwickeln. In vielen Fällen hieß es hier, das Kind wollte es doch auch…
Wie kann ich mich und mein Kind davor schützen?
Das Thema ist schon ein wenig schwieriger. In unseren Recherchen waren wir in Chats für Kinder. In einem großen Chatportal, welches recht bekannt ist, konnten wir feststellen, dass in der „Elternfreien Zone“ hauptsächlich Erwachsene anwesend sind.
Wirklich helfen kann hier wohl nur, das Gespräch mit dem Kind. Klären Sie Ihre Kinder über die Gefahr auf und schauen Sie ab und an mal, was Ihr Kind am Computer treibt. Sprechen Sie mit dem Kind darüber, dass das Kind auf keinen Fall persönliche Daten an Fremde im Internet bekannt gibt. Niemand braucht wissen, wie die Schule heißt, auf der man geht und auf gar keinen Fall die Adresse weiter geben.
Auch sollte das Kind sofort melden, wenn es im Chat von Leuten angeschrieben wird und es aufgefordert wird, sich zu streicheln oder gar solche Fotos anzufertigen. Die Fotos könnten im schlimmsten Fall später als Druckmittel gegen des Kind angewendet werden.
Viele Chatbetreiber haben hier reagiert und bieten nun die Möglichkeit, solche Chats mit nur einem Mausklick zu melden. Erfahrungsgemäß ist das Risiko auf solchen Chatplattformen mit dem Thema in Berührung zu kommen wesentlich geringer.
Weitere Informationen gibt es auf folgender Seite:
Natürlich stehen wir Ihnen auch bei diesem Thema mit unseren Knowhow zur Seite.