Wer haftet eigentlich, wenn persönliche Daten zu Betrugszwecken geklaut werden?

VonStelljes

Wer haftet eigentlich, wenn persönliche Daten zu Betrugszwecken geklaut werden?

taxes-1027103_1920Laut einem Bericht im NDR werden aktuell wohl einige hundert Datensätze von ahnungslosen Leuten für den Betrieb von sogenannten Fakeshops verwendet.

Die Frage, welche sich hier stellt, wer haftet eigentlich dafür, wenn meine Daten für solche kriminelle Machenschaften genutzt werden?

Was sind Fakeshops?

Unter einem Fakeshop versteht man eine Website mit Onlineshop, welche Ware zu unrealistischen niedrigen Preisen anbietet. Die Ware wird meist nicht versendet, so dass der Käufer meist keine Ware erhält oder es werden Plagiate versendet. So bekommt man statt der hochwertigen Markensonnenbrille eines Designers bestenfalls eine schlechte Kopie der selbigen geliefert.

Was haben meine Daten nun mit einen solchen Shop zu tun?

In den Fall des NDR ist eine Person selbst einmal auf so einem Shop herein gefallen und so hatten die Drahtzieher eine aktuelle Adresse. Mit diesen Daten wurde dann der Shop angemeldet. Die vermeintliche Inhaber des Shops wurde auf den Umstand auch erst aufmerksam, als die ersten Beschwerden bei ihm eingetrudelt sind.

Theoretisch kann es also jeden Treffen, der auf einen Fakeshop hereingefallen ist. Weiter kann ich mir gut vorstellen, dass die Betrüger auch irgendwann dazu übergehen und Daten aus fremden Impressum anderer Seite verwenden. Es kann also wirklich jeden Treffen.

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

Sollten Sie bemerken, dass jemand Ihre Daten für einen Fakeshop missbraucht, heißt es erst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Prinzip kann eigentlich erst einmal nichts passieren, selbst, wenn es Post von der Staatsanwaltschaft gibt. Hier kann man erst einmal darauf hinweisen, dass man mit dem Shop nichts zu tun hat und die Daten missbräuchlicher Weise verwendet wurden. In Deutschland muss nur dann gehandelt werden, wenn Sie Kenntnis von einem solchen Shop erhalten haben.

Laut Christian Solmecke ist es aber nicht ratsam, bei der Denic einen Löschungsantrag einzureichen. Dies kann nur die Person machen, welche die Domain auch tatsächlich beantragt hat. Wenn Sie nun den Antrag stellen, dann könnte es später so ausgelegt werden, dass Sie etwas mit der Domain zu tun gehabt haben.

Wie kann ich mich schützen?

Einen wirklichen Schutz gibt es hier in meinen Augen leider nicht. Es kann wirklich Jeden treffen. Das Risiko kann aber minimiert werden:

  • Bleiben Sie misstrauisch, wenn ein Internetshop irgendein Produkt richtig billig anbietet. Informieren Sie sich lieber vorher über den Shop und wenn Zweifel übrig bleiben, lieber nichts bestellen.
    • Suchen Sie mal nach dem Shop via Google, was haben andere hier für Erfahrungen gemacht?
    • Hat der Shop ein korrektes Impressum und Datenschutzbestimmungen? Diese sollten nicht nur vorhanden sein, sondern auch auf Deutsch, welches Verständlich ist und nicht komplett aus dem Google Übersetzer kommen.

Weiterführende Links zum Artikel:

Der Blog der Kanzlei WBS

 

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