Vor einigen Tagen haben wir in unserem Artikel über IP-Kameras berichtet, was man technisch bei einem solchen Vorhaben beachten sollte. Zu den technischen Herausforderungen gibt es noch ein paar rechtliche Fallstricke. Was Sie hier beachten sollten, wollen wir hier einmal aufzeigen:
In den eigenen 4 Wänden kann man tun und lassen was man möchte. Soweit ist das für Überwachungszwecke auch richtig. Deswegen sind solche Kameras zur Abschreckung von Einbrechern sehr beliebt. Sobald hier aber öffentlicher Grund wie z.B. der Gehweg oder die Straße gefilmt wird, gelten strikte Vorschriften.
Hier gab es z.B. ein Fall aus Tschechien. Hier hatte ein Mann nach einigen Angriffen auf sein Haus seinen Eingang, sowie die Strasse vor seinem Haus gefilmt. Tatsächlich konnte er die Täter hier auf den Film bannen. Die Täter allerdings wendeten sich an die Datenschützer und der Mann wurde mit einem Bußgeld belegt. In der Klage, welche nun der Mann anstrebte, hatte der Mann anschließend auch verloren.
Das Gericht argumentierte, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur erlaubt ist, wenn die betroffene Person vorher seine Einwilligung erteilt hat.
Ausnahmen hierfür gibt es nur bei nur bei „berechtigten Interesse“ z.B. bei der Strafverfolgung oder wenn man die betreffenden Personen nur mit unmöglichen oder unverhältnismäßigen Aufwand Aufklären könnte.
Deutsche Datenschützer haben hierfür eine „Orientierungshilfe“ veröffentlicht. Hier ist genau aufgelistet, was der deutsche Hausbesitzer beachten sollte, wenn der eine Kamera installiert.
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